Ablauf & Kennenlernen
Zu Beginn finden in der Regel vier probatorische Sitzungen statt. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Klärung Ihrer Anliegen sowie der Überprüfung, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll ist.
Eine reguläre Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten.
Gespräche können sowohl in meiner Praxis als auch – wenn gewünscht – online stattfinden.
Privat Krankenversicherte / Beihilfe
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen sowie die Beihilfestellen die Kosten einer ambulanten Psychotherapie.
Der Umfang der Kostenübernahme ist jedoch je nach Vertrag unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle nach den genauen Konditionen.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Neben den regulären Sitzungen können auch zusätzliche Kosten entstehen, etwa für Diagnostik, Berichte oder weitere Leistungen.
Selbstzahlerinnen und Selbstzahler
Wenn keine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung möglich ist oder Sie sich bewusst dagegen entscheiden, können Sie die Behandlung auch selbst finanzieren.
Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn Sie einen Wechsel in die private Krankenversicherung, eine Verbeamtung oder den Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung anstreben.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird mit dem 3,5-fachen Satz berechnet.
- Kosten pro Einzelsitzung (50 Minuten): 153,00 €
Darüber hinaus können für Diagnostik oder Berichte zusätzliche Kosten entstehen.
Kostenerstattung (gesetzliche Krankenversicherung)
Grundsätzlich übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer Psychotherapie nur bei Therapeut*innen mit Kassenzulassung.
Da meine Praxis im Rahmen der Kostenerstattung arbeitet, können gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls eine Therapie bei mir beginnen (§ 13 Abs. 3 SGB V).
Bitte beachten Sie:
- Die Kostenerstattung muss bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden.
- Je nach Krankenkasse werden die Kosten vollständig oder nur teilweise übernommen.
- Eventuell verbleibt ein Eigenanteil, den Sie selbst tragen müssen.
Die Abrechnung erfolgt auch hier nach der GOP. Gegebenenfalls können weitere Kosten für Diagnostik oder Bescheinigungen entstehen.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragsstellung und der Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse.
Weitere Kostenträger
In bestimmten Fällen können auch Berufsgenossenschaften, die Polizei oder die Bundeswehr die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld direkt bei Ihrem Kostenträger.
Wenn Sie Fragen zu den Rahmenbedingungen oder den Kosten haben, melden Sie sich gerne.
